AGB der Smart Region Rostock

 Allgemeine Gutscheinbedingungen – LOKA Karte

Der Erwerb und die Benutzung der Gutscheinkarte „LOKA“ (Gutscheinkarte) richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Smart Region Rostock GmbH, Am Vögenteich 23, 18057 Rostock.

  1. Erwerb der Gutscheinkarte

(1) Die Gutscheinkarte kann bei den teilnehmenden Verkaufsstellen erworben werden, insbesondere bei der Smart Region Rostock GmbH, Am Vögenteich 23, 18057 Rostock. Die Verkaufsstellen sind unter www.loka-karte.de ersichtlich.

(2) Die Gutscheinkarte hat die Form einer elektronisch lesbaren Karte, die eine Kartennummer trägt.

2. Kosten

(1) Die Gutscheinkarten werden mit einem variablem Gutscheinwert von mindestens EUR 25,00 bis maximal EUR 250,00 ausgegeben. Sobald Sie den Kaufpreis in Höhe des Gutscheinwertes bezahlt haben, wird die Gutscheinkarte von der Verkaufsstelle aktiviert und übergeben. Das Wertguthaben wird nicht verzinst.

(2) Abgesehen von den Kosten des Erwerbs entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren, insbesondere nicht bei der Bezahlung mit der Gutscheinkarte. Die teilnehmenden Akzeptanzstellen dürfen Ihnen bei der Bezahlung keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren in Rechnung stellen.

3. Nutzung

(1) Mit der Gutscheinkarte können Sie in den Ladengeschäften der teilnehmenden Firmen in der Region Rosotck (Akzeptanzstellen) Waren oder Dienstleistungen durch Vorlage der Gutscheinkarte bargeldlos bezahlen. Über die teilnehmenden Akzeptanzstellen können Sie sich im Internet unter www.loka-karte.de oder bei den Verkaufsstellen informieren. Die Akzeptanzstellen können Sie am entsprechenden Kennzeichen am Eingangs- oder Kassenbereich (Türschild) erkennen.

(2) Der Saldo des Wertguthabens Ihrer Gutscheinkarte kann für Voll- oder Teilzahlung eingesetzt werden. Das bei einer Bezahlung nicht verbrauchte Wertguthaben kann für weitere Zahlungen mit der Karte verwendet werden. Hinsichtlich des nicht verbrauchten Wertguthabens verbleibt es bei der Gültigkeitsdauer (Ziffer VII.). Übersteigt der Preis der zu erwerbenden Waren oder Dienstleistungen das Wertguthaben Ihrer Karte, ist der das Wertguthaben übersteigende Betrag von Ihnen mit jedem anderen von der Akzeptanzstelle akzeptierten Zahlungsmittel (beispielsweise Bargeld) zu begleichen.

(3) Eine Barauszahlung des Wertguthabens oder eine Verwendung der Gutscheinkarte außerhalb der teilnehmenden Akzeptanzstellen ist nicht möglich. Die Gutscheinkarte kann nicht zum Erwerb von Gutscheinkarten „LOKA Karte“ oder andere auf einen Nennwert in Euro lautende Wertgutscheine der BMTG verwendet werden.

(4) Es bleibt vorbehalten, eine Zahlung mit LOKA im Einzelfall abzulehnen, wenn diese aufgrund einer technischen Störung oder Beschädigung der Karte nicht möglich ist

4. Einwendungen aus dem Grundgeschäft

Schuldner der Waren oder Dienstleistungen, die mit der Gutscheinkarte bezahlt werden, sind allein die jeweiligen Akzeptanzstellen, welche diese Leistungen auf Grundlage eines separaten Vertrages erbringen. SRRG schuldet nicht die Erbringung dieser Leistungen oder die Lieferung von Waren. SRRG ist somit nicht verantwortlich für Beschaffenheit, Qualität, Sicherheit, Gesetzmäßigkeit oder irgendeinen anderen Aspekt der mit Ihrer Gutscheinkarte bezahlten Waren oder Dienstleistungen.

5. Wertguthaben

Den aktuellen Stand des Wertguthabens Ihrer Gutscheinkarte können Sie, z.B.: unter www.loka-karte.de, bei den Verkaufsstellen und bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen abfragen.

6. Verlust, Haftung

Die Gutscheinkarte ist nicht personalisiert und übertragbar. Die Gutscheinkarte ist sorgsam wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust oder Diebstahl werden die Gutscheinkarte und/oder das darauf vorhandene Wertguthaben weder von SRRG, noch von einer Verkaufs- oder Akzeptanzstelle ersetzt. Dies gilt auch im Falle unbefugter Verwendung der Gutscheinkarte durch einen Dritten. Es besteht die Berechtigung, schuldbefreiend an den jeweiligen Inhaber der Gutscheinkarte zu leisten.

7. Gültigkeitsdauer

Die Gutscheinkarte hat eine begrenzte Gültigkeit und kann innerhalb einer Gültigkeitsfrist von drei Jahren zur Bezahlung bei den Akzeptanzstellen eingesetzt werden (Gültigkeitsfrist). Die Gültigkeitsfrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem die Gutscheinkarte gekauft wurde. Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist kann die Gutscheinkarte nicht mehr zur Bezahlung eingesetzt werden. Die Website www.loka-karte.de, der LOKA-Kartenträger sowie jeweilige Verkaufsbelege bei Erwerb der Karte geben Auskunft über das Ende der Gültigkeitsfrist.

Bei der Gültigkeit auf dem Kundenbeleg, welcher bei Zahlung mit der LOKA Karte ausgegeben wird, handelt es sich nicht um die des Gutscheins, sondern um die technische Gültigkeit, die auf dem Magnetstreifen codiert ist.

8. Haftungsbegrenzung

Bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung (z. B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz) haftet SRRG unbeschränkt, ebenso bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). SRRG haftet auch unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet SRRG nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die Ihnen nach Sinn und Zweck des konkreten Vertrags zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesen Fällen haftet SRRG jedoch nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn sowie für ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen ist die Haftung von SRRG bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, angestellten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SRRG. Nur für Unternehmer gilt ergänzend: Bei der Verletzung von Kardinalpflichten und lediglich leicht fahrlässigem Verhalten von SRRG ist die Haftung von SRRG auf die Höhe des dreifachen Nettorechnungsbetrages der schadensauslösenden Lieferung oder Leistung beschränkt.

 

Stand: 26. Juli 2023